Rechtsprechung
VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Dublin-III-VOArt. 17; AufenthG § 60 Abs. 5, 7; VwGO § 125 Abs. 2 S. 1, § 138, § 154 Abs. 2, § 159 S. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, § 80, § 83b; GG Art. 103 Abs. 1
Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Es besteht kine Pflicht des Verwaltungsgerichts, den anwaltlich vertretenen Kläger unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beraten.
- rewis.io
Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrecht (Türkei); Abschiebung nach Frankreich; Gehörsrüge; Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör; zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote; Selbsteintrittsrecht
- rechtsportal.de
Es besteht kine Pflicht des Verwaltungsgerichts, den anwaltlich vertretenen Kläger unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beraten.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 12.06.2018 - Au 6 K 18.30802
- VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sind Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung - hier Frankreich - drohen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 - juris Rn. 8). - BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Abgesehen davon, dass der anwaltlich vertretene Kläger zu in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 12. Juni 2018 informatorisch gehört wurde und Gelegenheit zu Ausführungen hatte, ist der Asylbewerber selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich (BVerwG, B.v. 26.121.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.03.2013 - 9 ZB 11.30284
Grundsätzliche Bedeutung; Gehörsrüge; Überraschungsentscheidung; sexuelle …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BayVGH B.v. 21.3.2013 - 9 ZB 11.30284 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- VGH Bayern, 02.10.2015 - 9 ZB 15.30097
Asylrecht Türkei; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör; medizinische und …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Dem Zulassungsvorbringen, das ausschließlich auf den Kläger (zu 1) abstellt, lassen sich keine relevanten Ausführungen betreffend die Kläger zu 2 bis 4 entnehmen, so dass deren Anträge bereits aus diesem Grund in entsprechender Anwendung von § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu verwerfen sind (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2015 - 9 ZB 15.30097 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539
Schildkrötentierheim im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Eine Pflicht des Verwaltungsgerichts, die anwaltlich vertretenen Kläger dabei unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beraten, besteht darüber hinaus nicht (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 9 ZB 13.2539 - juris Rn. 24 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.10.2016 - 9 NE 16.1860
Erfolglose Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Art. 103 Abs. 1 GG enthält darüber hinaus ein Verbot von Überraschungsentscheidungen (BayVGH, B.v. 26.10.2016 - 9 NE 16.1860 - juris Rn. 2 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.11.2017 - 9 ZB 17.30403
Erfolgloser Antrag eines Staatsangehörigen aus Sierra-Leone auf Zulassung der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866
Mit dem pauschalen Vortrag, die Kläger hätten bei Zweifel am Vorbringen des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Selbsteintrittsrecht die genaueren Umstände ihrer Flucht und Gründe gegen eine Überstellung "nach Österreich" schildern können und vorgetragen, die Anhänger der Gülen-Bewegung würden derzeit in vielen Ländern verfolgt, in Deutschland jedoch aufgrund der guten Vernetzung eine hohe Sicherheit genießen, wendet sich das Zulassungsvorbringen vielmehr im Gewand einer Gehörsrüge gegen die Sachverhaltswürdigung und Rechtsanwendung durch das Verwaltungsgericht; damit wird jedoch kein im Asylverfahrensrecht vorgesehener Zulassungsgrund angesprochen (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2017 - 9 ZB 17.30403 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
Abgesehen davon dass die anwaltlich vertretene Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 27. März 2019 informatorisch gehört wurde und Gelegenheit zu Ausführungen hatte, ist der Asylbewerber selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich (…BVerwG, B.v. 26.121.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 09.10.2018 - 9 ZB 16.30738
Asyl: Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Keine Verletzung rechtlichen Gehörs …
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BayVGH B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.06.2019 - 9 ZB 18.50063
Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen nach Finnland
Eine Pflicht, des Verwaltungsgerichts, den anwaltlich vertretenen Kläger dabei unter allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beraten, besteht darüber hinaus nicht (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 12.02.2020 - 9 ZB 20.30351
Verletzung des rechtlichen Gehörs in Form eines Überraschungsurteil
Ein unzulässiges "Überraschungsurteil" liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 5 m.w.N.).